D E H M S

Dynamische Stromtarife

Definition: Was sind dynamische Stromtarife?

In dynamischen Stromtarifen ist der Strompreis für den Endverbraucher nicht fest, sondern veränderlich. Dabei hängt der Arbeitspreis, der für Haushalte meist in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben wird, vom Spotmarktpreis ab. Dies bedeutet, dass der Strompreis für den Endkunden stündlich oder gar viertelstündlich variiert – je nachdem, ob der Day-ahead- oder der Intraday-Preis die Referenz ist. Fixiert ist dagegen nur der monatliche Grundpreis, der unabhängig vom Stromverbrauch ist.

Zum Teil werden auch andere Tarife als „dynamisch“ bezeichnet. Viele Vergleichsportale etwa weisen hauptsächlich Tarife mit monatlicher – statt jährlicher – Preisfixierung oder mit kurzen Kündigungsfristen als „dynamisch“ oder „variabel” aus. Dies passt allerdings nicht zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das in § 41a zwischen „lastvariablen oder tageszeitabhängigen“ und „dynamischen“ Tarifen unterscheidet. Beide beschreibt das EnWG nicht näher, stellt aber fest, dass nur Kunden mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) Anrecht auf einen dynamischen Tarif haben. Ein iMSys überträgt den Stromverbrauch viertelstundengenau an den Stromanbieter, was für einen monatlich variierenden Tarif nicht notwendig wäre.

Die Fachwelt, einschließlich der Bundesnetzagentur, spricht daher von zeitvariablen oder zeitabhängigen Tarifen, wenn es mindestens zwei verschiedene Tarife pro Tag gibt. In der Energiewirtschaft – und somit auch im weiteren Verlauf dieses Artikels – werden gemeinhin die folgenden Begriffe verwendet:

  • Fixpreis-Tarif: Es gilt ein konstanter kWh-Preis über die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Variabler Tarif: Der Arbeitspreis wird monatlich oder quartalsweise angepasst.
  • Zeitvariabler/zeitabhängiger Tarif: Über die gesamte Laufzeit gelten unterschiedliche Preise für Hoch- und Niedertarifzeiten, teilweise liegt ein Standardtarif dazwischen. Dazu gehören zum Beispiel einige Wärmepumpentarife, für die dann ein gesonderter Zweitarifzähler benötigt wird. Das Modell ähnelt auch dem „Nachtstromtarif“; dieser Begriff ist aber nicht mehr ganz zeitgemäß, da eine wachsende Zahl an Anbietern – insbesondere im Sommer – wegen der Solarenergie auch mittags den Niedrigtarif ansetzt.
  • Dynamische Tarife: Der Strompreis ist an einen Spotmarktpreis der Strombörse (Day-ahead- oder Intraday-Preis) gekoppelt und ändert sich 24 Mal am Tag (bei stündlichen Preisen) oder gar 96 Mal am Tag (bei viertelstündlichen Preisen).

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Warum sind dynamische Tarife derzeit in aller Munde?

Die Energiewende stellt das Stromsystem in Deutschland und vielen anderen Ländern vor enorme Herausforderungen. Mit dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien steigen auch die Anforderungen an die Flexibilität der Stromnachfrage. Denn die Einspeisung insbesondere aus Wind- und Sonnenenergieanlagen ist naturgemäß volatil: Sie richtet sich nicht nach dem Strombedarf, sondern nach Wetter und Tageszeit. Dynamische und zeitvariable Stromtarife bieten einen Ansatz, diese Herausforderung zu meistern. Deshalb fordert die aktuelle Fassung des § 41a (EnWG) seit dem 1. Januar 2025 von großen Stromanbietern, dass sie ihren Kunden mindestens einen dynamischen Tarif anbieten. Dadurch erhalten Verbraucher die Möglichkeit, durch flexiblen Verbrauch ihre Stromrechnung zu senken. Damit entlasten sie gleichzeitig die Stromnetze und senken sogar die durchschnittlichen Stromkosten für alle.

Wieso können dynamische Stromtarife den Strom für alle günstiger machen?

Strom ist – wie fast alles – günstiger, wenn er reichlich verfügbar ist. Dies kann man in Echtzeit an der Börse beobachten: Wehen kräftige Winde und/oder scheint die Sonne, können diese beiden Energiequellen in Deutschland die gesamte Stromnachfrage decken – und sie tun das dann quasi zum Nulltarif. Tatsächlich werden Börsenstrompreise immer häufiger sogar negativ – ein Abnehmer an der Börse wird dann dafür bezahlt, Strom zu kaufen. Während einer Dunkelflaute hingegen, also wenn weder Solar- noch Windkraft zur Verfügung stehen, ist Strom extrem teuer.

Das liegt daran, dass nach den allgemeinen Gesetzen der Marktwirtschaft die Nachfrage nach Strom immer zuerst von den preisgünstigsten Energiequellen gedeckt wird, und das sind – auch dank Fördermaßnahmen – die erneuerbaren Energien: Wind, Sonne und in kleinerem Umfang Biomasse und Wasserkraft. Aufgrund des hohen Wettbewerbs am Strommarkt unterbieten sich die Erzeuger an der Börse so lange, bis sie den Strom zu ihren Grenzkosten anbieten. Dies sind die Kosten, die für eine zusätzlich erzeugte Einheit aus einer bestehenden Anlage anfallen.

Wind und Sonne kosten nichts, deshalb sind die Grenzkosten von PV-Anlagen und Windrädern 0 Euro. Anders ist es bei Kohle- und Gaskraftwerken, die Brennstoff benötigen, um Strom zu erzeugen.

Sobald nun ein konventionelles Kraftwerk benötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken, steigt der Preis auf die Grenzkosten des nächstpreiswertesten Kraftwerks und so weiter und so fort. Dieser Preis gilt dann auch für Wind- und Solarstrom, weil die Anlagenbetreiber dann keinen Grund mehr haben, ihren Strom zu Grenzkosten anzubieten. Diesen Marktmechanismus nennt man Merit Order.

Indem Endkunden Teile ihres Verbrauchs in Zeiten mit viel Wind- und Solarstrom legen, senken sie also gleichzeitig den Bedarf in Zeiten hoher Strompreise (zum Beispiel weil das E-Auto dann schon geladen ist). Wenn viele Endverbraucher dies auf einmal tun, wird das zuvor teuerste Kraftwerk der Merit Order nicht mehr benötigt. Der Strompreis fällt also auf die Grenzkosten des nächstgünstigeren Kraftwerks und die Gesamtkosten für die Stromerzeugung sinken.

Wer kann einen dynamischen Stromtarif wählen?

Im Grunde kann jeder Stromverbraucher, dessen Messvorrichtung die technischen Voraussetzungen erfüllt, einen dynamischen Stromtarif wählen. Zentrale Voraussetzung für dynamische Stromtarife ist ein Smart Meter – oder wie es in der Fachsprache in Deutschland heißt, ein intelligentes Messsystem (iMSys). Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Smart-Meter-Gateway (SMGW).

Eine mMe ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch viertelstundengenau aufzeichnet. Der SMGW ist die Kommunikationseinheit, die den Zähler mit anderen berechtigten Stellen zu Aufzeichnungs- oder Steuerzwecken verbindet.

So überträgt der SMGW die Verbrauchsdaten etwa zu Abrechnungszwecken an den Stromanbieter und den Verteilnetzbetreiber. Ist an der Verbrauchsstelle eine steuerbare Verbrauchseinrichtung – also etwa eine Wärmepumpe oder eine Wallbox – samt Steuerbox installiert, kann der Netzbetreiber darüber in bestimmten Fällen auch den Strombezug drosseln, sofern der Betreiber von reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG profitiert.

Der Rollout dieser Technologie wird gesetzlich vorangetrieben, um eine Infrastruktur zu schaffen, die zeitvariable Tarife massentauglich macht. In manchen Fällen sind Verbraucher seit Anfang 2025 dazu verpflichtet, ein Smart Meter einzubauen. In diesem Fall muss der Verteilnetzbetreiber den Einbau kostenlos übernehmen, allerdings kommen viele von ihnen mit der Bearbeitung der Anfragen derzeit nicht hinterher.

Wer sich freiwillig einen Smart Meter einbauen lassen möchte, kann dies zum einen beim Netzbetreiber beantragen. Dieser ist dazu verpflichtet, die nötigen Komponenten von qualifizierten Dienstleistern einbauen zu lassen. Je nach Voraussetzungen sind hier ähnliche Preise üblich wie bei verpflichtendem Einbau. In beiden Fällen kann es sich aber zum anderen lohnen, einen privaten Anbieter mit dem Einbau zu beauftragen. Das geht oft schneller, da viele Netzbetreiber mit dem Rollout gar nicht hinterherkommen, und kostet manchmal sogar weniger.

Wer muss einen Smart Meter verwenden?

Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtend für alle Verbrauchsstellen mit:

  • einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden pro Jahr,
  • einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung über 7 Kilowattpeak (kWp),
  • einer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurde, Bestandsgeräte müssen bis Ende 2028 nachgerüstet werden. Dazu zählen: Wärmepumpen, Klimaanlagen, Ladestationen für E-Autos (Wallbox) und Batteriespeicher mit einer Leistungsaufnahmen von 4,2 Kilowatt (kW) oder mehr.

Was kostet ein Smart Meter?

Es gibt gesetzlich Obergrenzen dafür, was ein Smart Meter kosten darf. Sie hängt von den genauen Anforderungen und vom Einsatzzweck ab. Ein Beispiel:

Familie Müller hat ein Einfamilienhaus mit einer PV-Anlage mit 10 kWp und einen Batteriespeicher sowie einen jährlichen Stromverbrauch von 6.000 kWh. Die Müllers wählen das Konzept Teileinspeiser bzw. Überschusseinspeisung. Das heißt: Ihre Anlage speist nur Strom ins Netz ein, den sie nicht selbst verbrauchen. Sie erhalten deshalb einen digitalen Stromzähler samt Smart Meter Gateway. Nach der Kostentabelle zahlen sie dafür jährlich:

50 € (höchster Wert von Komponente 1 der Berechnungstabelle) + 50 € (Komponente 2 der Berechnungstabelle) = 100 Euro

Da die Müllers bei ihrem Stromversorger Steuerbarkeit beauftragen, haben sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Ihr Verteilnetzbetreiber erhebt die deutschlandweit durchschnittlichen Netzentgelte. Allein die pauschale Reduzierung nach Modul 1 § 14a EnWG beträgt also 126,88 Euro pro Jahr. Der Smart Meter lohnt sich also in diesem Fall bereits ohne dynamische Strompreise und Netzentgelte. Dazu später mehr.

KomponenteBeschreibungBrutto (€)Netto (€)USt. 19% (€)
1.1 VerbrauchBis 6.000 kWh3025,214,79
 6.000 bis 10.000 kWh4033,616,39
 10.000 bis 20.000 kWh5042,027,98
1.2 Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§14a)Wallbox, Speicher, Wärmepumpe (WP), Klimaanlage >4,2 kW5042,027,98
1.3 PV-AnlageBis 7 kWp3025,214,79
 7 bis 15 kWp5042,027,98
 15 bis 25 kWp11092,4417,56
2: Herstellung von Steuerbarkeit & DatenkommunikationPro §14a Zählpunkt (ggf. mehrere Anlagen)5042,027,98
3: zusätzliche digitale StromzählerWenn mehr als einer benötigt2520,01 

Hinweis: Die Tabelle zeigt die Preise inklusive und exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise für Komponente 1 basieren auf dem höchsten Wert der Unterkomponenten 1.1, 1.2 und 1.3.

Wie viel Geld lässt sich mit einem dynamischen Stromtarif sparen?

Eine Studie von r2b energy consulting im Auftrag von SpotmyEnergy (hier zum Download) hat gezeigt, dass dynamische Stromtarife große Einsparpotenziale für Haushalte mit Wärmepumpe und Wallbox bieten, wenn sie ihr E-Auto regelmäßig zu Hause aufladen.

Untersucht wurden darin Stromkosten vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023. In einem Haus mit einem Wärmebedarf von 25.000 kWhth ergibt sich bei optimaler Steuerung eine Ersparnis von 600 Euro pro Jahr. Bei einem E-Auto mit 100 kWh-Batterie und typischem Pendlerprofil sank der reine Strombeschaffungspreis in der Studie um 88 Prozent, wenn der Haushalt konsequent auch negative Strompreise nutzte, um den Akku zu laden.

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen

Allerdings bilden die Beschaffungskosten nur einen Teil des Strompreises, den Endkunden bezahlen. Nach Angaben des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der durchschnittliche Strompreis von Privathaushalten mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) im Mai 2025 bei 39,70 Cent. Rund 32 Prozent davon entfielen auf verschiedene Steuern, Umlagen und Abgaben. Auch die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Gewinnmargen der Stromanbieter sind unabhängig vom Zeitpunkt des Stromverbrauchs. Sie werden häufig über den monatlichen Grundpreis gedeckt.

Durchschnittlich entfallen etwa 50 Prozent des Endkundenpreises auf die dynamisierbaren Kosten. Zum einen sind da die dynamischen Netzentgelte, die im Niedrigtarif durchschnittlich 70 Prozent günstiger sind als der Standardtarif. Zweitens ist da der Beschaffungspreis, der direkt vom Börsenpreis des Stroms abhängt. Von Strompreis und Netzentgelt hängt, drittens, die Höhe der Mehrwertsteuer ab. Hinzu kommt aber, dass bei dynamischen Stromtarifen keine Hedgingkosten anfallen, also die finanzielle Absicherung gegen das Risiko hoher Strompreise. Und so sind bei dynamischen Stromtarifen oft sogar rund zwei Drittel des Gesamtpreises dynamisierbar.

Durch die Verbindung eines dynamischen Stromtarifs mit dynamischen Netzentgelten lässt sich der Gesamtpreis des Stroms – zum Beispiel beim Laden eines E-Autos – durch geschicktes Timing um bis zu 50 Prozent reduzieren.

Was sind dynamische Netzentgelte?

Als Ergänzung zu den dynamischen Stromtarifen hat der Gesetzgeber auch die Netzentgelte dynamisiert. Unter Modul 3 nach § 14a EnWG können Endverbraucher mit bestimmten Voraussetzungen seit dem 1. April 2025 ein dynamisches Netzentgelt einfordern, das ähnlich funktioniert wie die zeitvariablen Stromtarife mit drei verschiedenen Zeitfenstern pro Tag: Ein teurer Hochtarif gilt in Zeiten hoher Netzauslastung, einen preiswerter Niedertarif in Zeiten geringer Netzauslastung und ein Standardtarif, der dazwischen anfällt.

Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif?

Die einzige technische Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif ist der Einbau eines Smart Meters. Diese Investition rechnet sich aber nicht für jeden. Denn neben dem Einbau fallen für ein iMSys auch monatliche Betriebskosten an, die etwas höher liegen als bei einer herkömmlichen Messstelle. Allein durch konsequentes Kochen und Wäschewaschen in Zeiten günstiger Strompreise wird man die Kosten für den Smart Meter daher kaum einspielen. Für folgende Gruppen lohnt sich ein Smart Meter hingegen in den allermeisten Fällen.

Betreiber großer, flexibler Stromverbraucher

Weitaus attraktiver ist die Investition für Haushalte mit einem eher hohen und gleichzeitig flexiblen Stromverbrauch. Saunaöfen oder Whirlpools ziehen häufig mehrere Kilowatt Strom. Ob sich allein deswegen ein dynamischer Stromtarif rechnet, ist allerdings nicht gesagt. Entscheidend ist unter anderem die Frage, wie häufig diese Geräte überhaupt betrieben werden – und natürlich wann. Anders sieht es für Betreiber steuerbarer Verbrauchsanlagen im Sinne von § 14a EnWG – egal ob zu Hause oder in der Firma. Darunter fallen Ladepunkte für E-Autos (Wallboxen), Wärmepumpen oder Klimaanlagen sowie Batteriespeicher mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von 4,2 kW oder mehr. Betreiber dieser Anlagen müssen spätestens bis Ende 2028 ohnehin einen Smart Meter einbauen. Dadurch haben sie Anspruch auf pauschal reduzierte Netzentgelte sowie dynamische Netzentgelte. Die Bedingung: Sie müssen dem Verteilnetzbetreiber erlauben, ihren Strombezug bei Netzengpässen teilweise zu drosseln. Mit der Kombination aus einem dynamischen Stromtarif und dynamischen Netzentgelten stehen die Chancen doppelt gut, durch geschickte Nutzung der Anlagen Geld zu sparen und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen.

Haushalte mit Wärmepumpe oder Klimaanlage

Nicht jede Wärmepumpe gilt automatisch als steuerbare Verbrauchseinheit, da ihre elektrische Leistung – gerade in kleineren Einfamilienhäusern – oft unter 4,2 kW liegt. Dennoch bieten solche Aggregate ein enormes Flexibilitätspotenzial – insbesondere, wenn sie mit einem großen Wärmespeicher ausgestattet sind und über ein Home Energy Management System (HEMS) gesteuert werden. Dann nutzt das System ganz automatisch preiswerte elektrische Energie, um thermische Energie zu erzeugen, die dann später abrufbar ist. Sei es zur Warmwasserbereitung oder, um die Wohnräume zu beheizen. Eine Modellrechnung hat ergeben, dass Verbraucher mit einer großen Wärmepumpe mit Wärmespeicher durch einen dynamischen Stromtarif mit einer Ersparnis von 600 Euro pro Jahr rechnen dürfen. Klimaanlagen sind geradezu prädestiniert für die Kombination mit einem dynamischen Stromtarif. Den billigsten Strom gibt es nämlich meist dann, wenn die Sonne strahlt. Und das sind auch die Zeiträume, in denen die meisten Klimaanlagen auf Hochtouren laufen. Ob der Jahresstromverbrauch einer Klimaanlage allein genügt, um die zusätzlichen Kosten eines Smart Meters einzuspielen, muss im Einzelfall kalkuliert werden.

Besitzer von E-Autos mit eigener Wallbox

Da selbst kleine Wallboxen eine maximale Ladeleistung von 11 kW haben, gelten praktisch alle marktgängigen Modelle als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die meisten E-Autos verbrauchen auf 100 Kilometern zwischen 15 und 30 Kilowattstunden (kWh) – je nach Modell und Fahrweise. Schon bei einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern und einem Arbeitspreis von 35 ct/kWh fallen dann Kosten zwischen 525 und 1500 Euro pro Jahr an. Wer es schafft, nur in Zeiten mit niedrigen Strompreisen zu laden, kann einen Gutteil davon sparen.

Schon gewusst?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hatte nach Angaben der Nationalen Organisation Wasserstoff- & Brennstoffzellentechnologie (NOW) bis Mitte 2024 rund 835.000 private Wallboxen gefördert. Nach Schätzungen der Fraunhofer Institute ISE und ISI werden rund 84 % des Ladestroms an Ladepunkten bezogen, die nicht öffentlich zugänglichen sind. Das sind vor allem Wallboxen, die zuhause oder am Arbeitsplatz installiert sind.

Beispielrechnung

Das E-Auto von Familie Kruse verbraucht 25 kWh/100 km. Sie fahren damit etwa 12.000 km pro Jahr. Von den 3000 kWh, die sie dafür benötigen, laden sie 2500 kWh zu Hause. Bisher fließt der Strom für die Wallbox über den normalen Zähler. Im restlichen Haushalt verbrauchen sie 4.500 kWh p.a., ihre Stromrechnung beträgt also 2.779 Euro pro Jahr.

Die Kruses zahlen den deutschlandweiten Durchschnittspreis von 39,70 ct/kWh (laut BDEW, Stand Mai 2025). Davon entfallen 27,42 Euro pro Monat auf die Anschlussgebühr. Jede verbrauchte Kilowattstunde schlägt also – exklusive der fixen monatlichen Grundgebühr – mit 35 Cent zu Buche.

Nun ist Familie Kruse mit ihrem Jahresverbrauch von 7.000 kWh ohnehin dazu verpflichtet, ein iMSys einzubauen. Deshalb überlegen sie, einen dynamischen Stromtarif zu wählen. Sie finden einen Tarif mit einem Sockelbetrag von 13,3 ct/kWh, in dem Steuern und Gebühren enthalten sind. Darauf schlägt der Anbieter zum einen den Beschaffungspreis, der direkt an den Day-ahead-Preis der Strombörse gekoppelt ist. Zum anderen kommt das Netzentgelt hinzu, das am Wohnort der Kruses im Standardtarif dem Bundesdurchschnitt von 8,7 ct/kWh entspricht. Im Niedertarif fällt das Netzentgelt auf 2,6 ct/kWh, im Hochtarif steigt es auf 12,5 ct/kWh.

Bei einem durchschnittlichen Beschaffungspreis von 13 ct und dem Standard-Netzentgelt sowie dem Sockelbetrag des Anbieters wäre die Familie also wieder bei einem Arbeitspreis von 35 ct/kWh.

Durchschnitt der dynamischen Netzentgelte für Strom über alle deutschen Netzbetreiber

Nun betrachten die Kruses, wie viel der Strom sie in welchem Szenario kostet. In der bereits erwähnten Studie von r2b energy consulting haben sie gelesen, dass bei konsequenter Nutzung von günstigem Strom die Senkung des durchschnittlicher Beschaffungspreises für Ladestrom von 13 auf 1,6 ct/kWh realistisch ist:

Tarifoption Netzentgelt (netto) Beschaffungs-preis (netto) Andere Kosten sowie Steuern, Abgaben etc. Strompreis (gesamt)
aktueller Fixpreis ohne dynamisches Netzentgelt 8,7 ct/kWh (Standardtarif) 13 ct/kWh 13,3 ct/kWh 35 ct/kWh
Fixpreis mit dynamischem Netzentgelt im Niedertarif 2,6 ct/kWh (Niedertarif) 13 ct/kWh 13,1 ct/kWh 27,7 ct/kWh
Dynamischer Tarif mit flexibel optimiertem Beschaffungspreis ohne dynamisches Netzentgelt 8,7 ct/kWh (Standardtarif) 1,6 ct/kWh 11,1 ct/kWh 21,4 ct/kWh
Dynamischer Tarif mit flexibel optimiertem Beschaffungspreis und dynamischem Netzentgelt im Niedertarif 2,6 ct/kWh (Niedertarif) 1,6 ct/kWh 9,9 ct/kWh
Eine 50 kWh-Ladung ihres E-Auto würde also kosten:
Tarifoption Kosten
aktueller Fixpreis ohne dynamisches Netzentgelt 50 kWh x 35 ct/kWh = 17,50 Euro
Fixpreis mit dynamischem Netzentgelt im Niedertarif 50 kWh x 27,7 ct/kWh = 13,58 Euro
Dynamischer Tarif mit flexibel optimiertem Beschaffungspreis ohne dynamisches Netzentgelt 50 kWh x 21,4 ct/kWh = 10,70 Euro
Dynamischer Tarif mit flexibel optimiertem Beschaffungspreis und dynamischem Netzentgelt im Niedertarif 2,6 ct/kWh(Niedertarif)

Der Preis für eine flexibel optimierte Batterieladung würde sich also um fast 60 Prozent reduzieren. Gelingt den Kruses es, ihr E-Auto konsequent in den günstigsten Stunden des Tages (bzw. der Nacht) zu laden, könnten sie mit 2500 kWh Stunden 355 Euro im Jahr sparen.

Dynamischer Stromtarif von SpotmyEnergy

SpotmyEnergy bietet einen
dynamischen Stromtarif inklusive einem Preisdeckel von 35 ct/kWh an. Das bedeutet: Sollte sich am Ende eines Monats zeigen, dass der durchschnittliche Arbeitspreis bei 35 ct oder höher liegen würde, wird jede Kilowattstunde mit 35 ct berechnet. Ihn allen anderen Fällen liegt der Arbeitspreis darunter.

Betreiber eines Batteriespeichers

Ein Batteriespeicher ist die perfekte Anlage, um einen dynamischen Stromtarif für den gesamten Haushalt zu nutzen, ohne allzu viele Verbräuche zu verschieben. Die Batterie wird entweder mit selbst produziertem PV-Strom oder zu niedrigen Preisen mit Netzstrom gefüllt, der dann in Zeiten hoher Preise bereitsteht.

Auch wenn die Preise für Batteriespeicher deutlich gefallen sind, lohnt sich eine sorgfältige Kalkulation. Besonders nützlich ist ein Batteriespeicher, wenn er mit einer eigenen PV-Anlage verbunden ist.

Auch im Winter, wenn sich weniger Chancen ergeben, die Batterie mit dem eigenen PV-Strom aufzuladen, kann man mit einem dynamischen Tarif windreiche Phasen nutzen, um den Batteriespeicher relativ günstig zu laden. Genaue Kalkulation der spezifischen Situation geben Aufschluss.

Wie lässt sich der Stromverbrauch kostenreduzierend anpassen?

Wer eine rundum kosteneffiziente Anpassung des Stromverbrauchs anstrebt, kommt um ein Home Energy Management System (HEMS) kaum herum. Solch ein System steuert nicht nur die elektrischen Geräte im konstanten Abgleich mit aktuellen Strompreisen an der Strombörse. Es entbindet auch die Nutzer von der lästigen Aufgabe, die aktuellen Strompreise im Blick zu halten, um zu entscheiden, wann sie die Heizung aufdrehen und das Auto aufladen sollten.

Dabei bieten die meisten HEMS eine Reihe von Einstellungen. So lässt sich etwa programmieren, dass ein Auto-Akku in einem bestimmten Zeitraum zu 80 Prozent aufgeladen sein soll. Das HEMS wählt dann die günstigste Möglichkeit, um diese Aufgabe zu erfüllen. In ähnlicher Weise kann man die smarte Steuerung so einstellen, dass Raumtemperatur tagsüber abkühlen darf, aber zu einem bestimmten Zeitpunkt beispielsweise 22 Grad Celsius erreicht haben soll.

Durch die effiziente und komfortable Steuerung amortisieren sich die anfänglichen Kosten von 500 bis 1000 Euro in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif voraussichtlich in wenigen Jahren.

Fazit

Dynamische Stromtarife bieten Verbrauchern eine Möglichkeit von den schwankenden Börsenstrompreisen zu profitieren. Gleichzeitig bietet ihnen dies einen monetären Anreiz, ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten mit hohem Angebot und niedrigen Preisen zu verlagern. Da Tiefstpreise vor allem bei hoher Einspeisung von Wind- und Solarenergieanlagen zustande kommen, konsumieren sie dadurch vor allem erneuerbare Energie. Dadurch helfen sie sogar, auch die Strompreise für andere Verbraucher zu senken.

Voraussetzung dafür ist ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt, das Verbrauchsdaten viertelstundengenau erfassen und übermitteln kann. Der verpflichtende Rollout dieser Technik läuft seit Anfang 2025.

Besonders lohnend sind dynamische Tarife für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Batteriespeichern oder Wallboxen. Studien zeigen Einsparpotenziale von mehreren Hundert Euro pro Jahr, wenn der Strom gezielt in Zeiten günstiger Preise genutzt wird. Dabei kann das dynamische Netzentgelt nach § 14a EnWG die Kosten zusätzlich senken. Für Verbraucher mit hohem, aber wenig flexiblem Verbrauch lohnen sich solche Tarife hingegen eher selten und können sogar zu Mehrkosten führen.

Wer bereit ist, seinen Stromverbrauch an die Marktphasen anzupassen, kann sich dabei von einem HEMS unterstützen lassen. Solch ein System steuert die heimischen Elektronikgeräte so, dass sie günstige Strompreise mit den Präferenzen der Nutzer verbinden. So können Verbraucher nicht nur Geld sparen, sondern auch einen konkreten Beitrag zu Netzstabilität, Versorgungssicherheit und zum Gelingen der Energiewende leisten.