Definition
Ein Messstellenbetreiber (MSB) ist ein Unternehmen, das für den Einbau, die Wartung und den Betrieb von Stromzählern verantwortlich ist. Er stellt die benötigten Stromzähler zur Verfügung, wartet sie und tauscht sie nach Ablauf der Eichdauer aus. Außerdem liest der MSB die gemessenen Daten aus und stellt sie dem Anschlussnetzbetreiber (ANB) und dem Stromlieferanten zur Verfügung.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Messstellenbetreibern:
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB)
wMSB sind unabhängige Unternehmen, die im Wettbewerb zu den gMSB stehen. Sie sind nicht ortsgebunden und können in ganz Deutschland tätig sein. Im Gegensatz zu den gMSB sind sie nicht verpflichtet, den Betrieb einer Messstelle zu übernehmen. wMSB bieten oft spezielle Dienstleistungen an, die über den reinen Messstellenbetrieb hinausgehen, wie z.B. die Beratung zur Energieeffizienz oder die Bereitstellung von Smart-Meter-Gateways. Die Kosten für den Betrieb eines Stromzählers durch einen wMSB sind nicht an die gesetzlichen Obergrenzen gebunden, liegen aber für gewöhnlich nicht über den Kosten der gMSB.
Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB)
gMSB sind in der Regel die örtlichen Verteilnetzbetreiber, die für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Betrieb einer Messstelle zu übernehmen, wenn kein anderer Anbieter gewählt wird. Die Kosten für den Betrieb und die Vermietung eines Stromzählers durch den gMSB sind durch den Staat gedeckelt.
Aufgaben des Messstellenbetreibers
Die Aufgaben eines Messstellenbetreibers gehen über den Einbau und die Wartung der Zähler hinaus.
Erfassung und Übermittlung von Messdaten
Der Messstellenbetreiber ist dafür verantwortlich, die Stromverbrauchsdaten zu erfassen und an die berechtigten Parteien, wie den Stromlieferanten und den Netzbetreiber, zu übermitteln.
Gewährleistung der Eichrechtskonformität
Die Stromzähler müssen den Eichvorschriften entsprechen, und der Messstellenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass die Eichung regelmäßig durchgeführt wird.
Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit
Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, die erhobenen Messwerte vor unbefugtem Zugriff zu schützen und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Wechsel des Messstellenbetreibers
Kunden haben das Recht, ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen. Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist in der Regel kostenlos. Der neue Messstellenbetreiber wird in der Regel den Zählerwechsel veranlassen (Wechsel im Messstellenbetrieb, WiM), und die Formalitäten werden zwischen den Messstellenbetreibern abgewickelt.
Rechtsgrundlage: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt der Messstellen und ist die Grundlage für die Einführung von Smart Metern in Deutschland. Es legt die Rechte und Pflichten der Messstellenbetreiber fest und definiert die Anforderungen an die Messung und den Datenschutz.